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   LAG Hamm, 27.05.2013 - 5 Ta 175/13   

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https://dejure.org/2013,15616
LAG Hamm, 27.05.2013 - 5 Ta 175/13 (https://dejure.org/2013,15616)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27.05.2013 - 5 Ta 175/13 (https://dejure.org/2013,15616)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27. Mai 2013 - 5 Ta 175/13 (https://dejure.org/2013,15616)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Hinweispflicht des Gerichtes auf fehlende Unterlagen im Rahmen der Prozesskostenhilfe Bewilligung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Hinweispflicht des Gerichtes auf fehlende Unterlagen im Rahmen der Prozesskostenhilfe Bewilligung

  • IWW

    §§ 117 Abs. 2 S. 1 118 Abs. 2 S. 4 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unvollständige PKH-Unterlagen; Hinweispflicht des Gerichts; Zeitpunkt des Hinweises

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 117 Abs. 2 S. 1; ZPO § 118 Abs. 2 S. 4
    Unvollständige PKH-Unterlagen - Hinweispflicht des Gerichts - Zeitpunkt des Hinweises

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hamm, 30.12.2008 - 14 Ta 118/08

    Prozesskostenhilfe; Beiordnung; Erforderlichkeit; Hinweispflichten

    Auszug aus LAG Hamm, 27.05.2013 - 5 Ta 175/13
    Das Arbeitsgericht muss die bedürftige Partei so rechtzeitig unter Fristsetzung auf die Mängel des PKH-Gesuchs vor der (möglichen) Instanz- oder Verfahrensbeendigung behoben werden können (Weiterführung der Rechtsprechung; so schon LAG Hamm vom 08.08.2002 - 4 Ta 489/02; Beschluss vom 30.12.2008, 14 Ta 118/08, juris).

    Denn nur eine von der bedürftigen Partei zu vertretende Verzögerung der PKH-Entscheidung kann zu ihren Lasten gehen (BAG v. 04.11.2004 - 3 AZB 54/03, Gericht: Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss v. 30.12.2008, 14 Ta 118/08, juris).

  • LAG Hamm, 08.08.2002 - 4 Ta 489/02

    Ablehnung eines PKH-Gesuchs wegen Nichtvorlage des amtlichen Vordrucks

    Auszug aus LAG Hamm, 27.05.2013 - 5 Ta 175/13
    Das Arbeitsgericht muss die bedürftige Partei so rechtzeitig unter Fristsetzung auf die Mängel des PKH-Gesuchs vor der (möglichen) Instanz- oder Verfahrensbeendigung behoben werden können (Weiterführung der Rechtsprechung; so schon LAG Hamm vom 08.08.2002 - 4 Ta 489/02; Beschluss vom 30.12.2008, 14 Ta 118/08, juris).

    Eine Ablehnung der Prozesskostenhilfe nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO wegen mangelnder Mitwirkung des Antragstellers bei der Ermittlung der Bewilligungsvoraussetzungen - insbesondere wegen Nichtvorlage des amtlichen Vordrucks sowie Nichtbeifügung "entsprechender Belege" (siehe dazu schon LAG Hamm v. 08.08.2002 - 4 Ta 489/02, AR-Blattei ES 1290 Nr. 32 setzt eine wirksame Fristsetzung durch das Arbeitsgericht voraus (so bereits LAG Hamm Beschluss v. 30.12.2005, 4 Ta 555/05) Daher darf das Arbeitsgericht nach Eingang eines PKH-Gesuchs nicht bis zur Instanz- bzw. Verfahrensbeendigung zuwarten und dann den PKH-Antrag wegen Nichtvorlage des Vordrucks und/oder Unvollständigkeit der Unterlagen zurückweisen.

  • LAG Hamm, 30.12.2005 - 4 Ta 555/05
    Auszug aus LAG Hamm, 27.05.2013 - 5 Ta 175/13
    Eine Ablehnung der Prozesskostenhilfe nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO wegen mangelnder Mitwirkung des Antragstellers bei der Ermittlung der Bewilligungsvoraussetzungen setzt auch bei Nichtvorlage des amtlichen Vordrucks sowie Nichtbeifügung "entsprechender Belege" eine wirksame Fristsetzung durch das Arbeitsgericht voraus (so bereits LAG Hamm, Beschluss vom 30.12.2005, 4 Ta 555/05).

    Eine Ablehnung der Prozesskostenhilfe nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO wegen mangelnder Mitwirkung des Antragstellers bei der Ermittlung der Bewilligungsvoraussetzungen - insbesondere wegen Nichtvorlage des amtlichen Vordrucks sowie Nichtbeifügung "entsprechender Belege" (siehe dazu schon LAG Hamm v. 08.08.2002 - 4 Ta 489/02, AR-Blattei ES 1290 Nr. 32 setzt eine wirksame Fristsetzung durch das Arbeitsgericht voraus (so bereits LAG Hamm Beschluss v. 30.12.2005, 4 Ta 555/05) Daher darf das Arbeitsgericht nach Eingang eines PKH-Gesuchs nicht bis zur Instanz- bzw. Verfahrensbeendigung zuwarten und dann den PKH-Antrag wegen Nichtvorlage des Vordrucks und/oder Unvollständigkeit der Unterlagen zurückweisen.

  • BAG, 08.11.2004 - 3 AZB 54/03

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hamm, 27.05.2013 - 5 Ta 175/13
    Denn nur eine von der bedürftigen Partei zu vertretende Verzögerung der PKH-Entscheidung kann zu ihren Lasten gehen (BAG v. 04.11.2004 - 3 AZB 54/03, Gericht: Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss v. 30.12.2008, 14 Ta 118/08, juris).
  • LAG Hamm, 08.11.2001 - 4 Ta 708/01

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe wegen eines unvollständig

    Auszug aus LAG Hamm, 27.05.2013 - 5 Ta 175/13
    (so schon LAG Hamm v. 06.02.2002 - 4 Ta 49/02, LAGReport 2002, 88, 89; LAG Hamm v. 02.02.2002 - 4/14 Ta 24/02, LAGReport 2002, 117 ) oder infolge nicht ordnungsgemäßer Sachbehandlung nicht entschieden worden ist ( LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89, 91).
  • LAG Hamm, 06.02.2002 - 4 Ta 49/02

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei Vervollständigung der Unterlagen nach

    Auszug aus LAG Hamm, 27.05.2013 - 5 Ta 175/13
    (so schon LAG Hamm v. 06.02.2002 - 4 Ta 49/02, LAGReport 2002, 88, 89; LAG Hamm v. 02.02.2002 - 4/14 Ta 24/02, LAGReport 2002, 117 ) oder infolge nicht ordnungsgemäßer Sachbehandlung nicht entschieden worden ist ( LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89, 91).
  • LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/01

    Prozesskostenhilfe: Beiordnungsanspruch des unzulässig mitverklagten vorläufigen

    Auszug aus LAG Hamm, 27.05.2013 - 5 Ta 175/13
    (so schon LAG Hamm v. 06.02.2002 - 4 Ta 49/02, LAGReport 2002, 88, 89; LAG Hamm v. 02.02.2002 - 4/14 Ta 24/02, LAGReport 2002, 117 ) oder infolge nicht ordnungsgemäßer Sachbehandlung nicht entschieden worden ist ( LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89, 91).
  • LAG Hamm, 01.06.2015 - 5 Ta 105/15

    Wiedereinsetzung in versäumte Frist zur Vorlage von Unterlagen zur Bewilligung

    Nur wenn das Arbeitsgericht gegen ihm obliegende Pflichten verstoßen hat, ist eine mögliche Rückwirkung der Bewilligung auf einen Zeitpunkt, zu dem bei pflichtgemäßem Handeln des Gerichtes ein ordnungsgemäßer Antrag als gestellt zu betrachten wäre, in Betracht zu ziehen (so entschieden LAG Hamm, Beschluss vom 27.05.2013, 5 Ta 175/13, n.v.).
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